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Ergänzungsleistungen in der Schweiz

Ergänzungsleistungen in der Schweiz

Ergänzungsleistungen (EL) in der Schweiz helfen Personen, deren AHV- oder IV-Rente die minimalen Lebenskosten nicht deckt. Auf dieser Übersichtsseite finden Sie geprüfte Ratgeber und praktische Hilfen zu Anspruch, Berechnung, Vermögensgrenze und Antrag. Unten finden Sie alle Beiträge als Karten, geordnet nach Ratgeber, Anträgen und Dokumenten.

Wer hat Anspruch auf EL?

Anspruch haben Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen und deren anerkannte Ausgaben höher sind als die anrechenbaren Einnahmen. Massgebend sind auch Vermögen und Wohnsituation. Wie viel Sie erhalten, zeigt der Ratgeber Wie viel Ergänzungsleistungen bekommt man?.

EL berechnen und Vermögensgrenze

Die EL entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Zentrale Grössen sind:

GrösseBedeutung
VermögensgrenzeCHF 100'000 (Einzelperson), CHF 200'000 (Ehepaar)
Anerkannte AusgabenLebensbedarf, Miete, Krankenkasse

Wie die Berechnung funktioniert, erklärt Ergänzungsleistungen berechnen; Details zum Vermögen finden Sie unter Vermögensgrenze bei EL.

EL beantragen

Das Gesuch stellen Sie bei der EL-Stelle Ihres Wohnkantons. Wie Sie vorgehen, zeigt der Ratgeber Ergänzungsleistungen beantragen; das passende Dokument finden Sie unter Formular Ergänzungsleistungen.

EL und Krankenkasse

Krankenkassenprämien und bestimmte Gesundheitskosten werden über die EL mitberücksichtigt. Details finden Sie unter Ergänzungsleistungen und Krankenkasse. Verwandte Grundlagen zur Rente finden Sie zudem im Bereich AHV & IV Rente.

Offizielle Quellen

Ratgeber

Grundlagen, Voraussetzungen und praktische Orientierung.

Anträge

Schritt-für-Schritt-Hilfen für Gesuche und Verfahren.

Dokumente

Formulare, Bescheinigungen und amtliche Nachweise.

Rechner

Rechner und praktische Tools zum Thema.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?

Anspruch haben Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen und deren anerkannte Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen. Auch das Vermögen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Der Anspruch wird individuell geprüft.

Wie werden Ergänzungsleistungen berechnet?

Die EL entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Zu den Ausgaben zählen Lebensbedarf, Miete und Krankenkassenprämien. Zu den Einnahmen gehören Renten, Erwerbseinkommen und ein Teil des Vermögens.

Wie hoch darf mein Vermögen bei EL sein?

Seit 2021 gilt eine Vermögensschwelle von CHF 100'000 für Einzelpersonen und CHF 200'000 für Ehepaare, ohne selbst bewohntes Wohneigentum. Liegt Ihr Vermögen darüber, besteht kein Anspruch. Ein Teil des Vermögens wird zudem als Einnahme angerechnet.

Wie beantrage ich Ergänzungsleistungen?

Das Gesuch reichen Sie bei der EL-Stelle oder Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons ein. Sie füllen ein Antragsformular aus und legen Unterlagen zu Rente, Einkommen, Vermögen und Wohnkosten bei. Nach der Prüfung erhalten Sie eine Verfügung mit dem Betrag.

Übernehmen Ergänzungsleistungen die Krankenkassenprämien?

Ja, die Krankenkassenprämien werden bei der Berechnung als anerkannte Ausgabe berücksichtigt, meist in Höhe der kantonalen Durchschnittsprämie. Bestimmte Gesundheitskosten wie Zahnarzt können unter Voraussetzungen zusätzlich vergütet werden.

Müssen Ergänzungsleistungen zurückgezahlt werden?

Zu Lebzeiten müssen rechtmässig bezogene EL nicht zurückgezahlt werden. Seit 2021 können Leistungen jedoch aus dem Nachlass zurückgefordert werden, sofern dieser einen Freibetrag von CHF 40'000 übersteigt. Zu Unrecht bezogene EL sind stets zurückzuerstatten.