Aufenthalt & Bewilligungen in der Schweiz
Aufenthalt & Bewilligungen in der Schweiz betrifft alle Ausländerinnen und Ausländer, die hier wohnen, arbeiten oder studieren möchten. Auf dieser Übersichtsseite finden Sie geprüfte Ratgeber und praktische Hilfen zu Anmeldung, Ausweisarten, Verlängerung und Familiennachzug. Unten finden Sie alle Beiträge als Karten, geordnet nach Ratgeber, Anträgen und Dokumenten.
Anmeldung bei der Gemeinde
Nach der Einreise oder einem Umzug müssen Sie sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde anmelden. Wie das abläuft, zeigt der Ratgeber Anmeldung bei der Gemeinde. Ziehen Sie innerhalb der Schweiz um, hilft Umzug innerhalb der Schweiz melden.
Die wichtigsten Ausweisarten
Welche Bewilligung Sie erhalten, hängt von Nationalität, Aufenthaltszweck und Dauer ab:
| Ausweis | Bedeutung |
|---|---|
| Ausweis L | Kurzaufenthalt (meist unter einem Jahr) |
| Ausweis B | Aufenthaltsbewilligung (befristet) |
| Ausweis C | Niederlassungsbewilligung (unbefristet) |
| Ausweis G | Grenzgängerbewilligung |
Wie Sie den Ausweis B beantragen oder den Ausweis L erhalten, erklären die jeweiligen Ratgeber. Für Grenzgänger ist der Ausweis G massgebend.
Verlängerung und Familiennachzug
Befristete Bewilligungen müssen rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden; die Schritte finden Sie unter Aufenthaltsbewilligung verlängern. Möchten Sie Angehörige nachziehen, hilft der Ratgeber Familiennachzug.
Arbeiten und studieren
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Herkunft: siehe Arbeiten als EU-Bürger, Arbeiten als Nicht-EU-Bürger und Studieren als Ausländer.
Offizielle Quellen
Ratgeber
Grundlagen, Voraussetzungen und praktische Orientierung.
Ratgeber
Studieren in der Schweiz als Ausländer: Visum & Bewilligung
Studieren in der Schweiz als Ausländer: Voraussetzungen, Studentenvisum, Aufenthaltsbewilligung und die Regeln zum Arbeiten neben dem Studium im Überblick.
Anleitung lesen →
Ratgeber
Ausweis L in der Schweiz: Was gilt beim Kurzaufenthalt?
Der Ausweis L regelt befristete Aufenthalte in der Schweiz. Dieser Ratgeber erklärt Voraussetzungen, Praxisfälle, Verlängerung und typische Pflichten.
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Ratgeber
Ausweis G (Grenzgänger) – Regeln, Antrag und praktische Hinweise
Der Ausweis G regelt den Aufenthalt für Arbeitnehmende, die in der Schweiz arbeiten und täglich zurück ins Ausland fahren. Hier erfahren Sie wichtige Voraussetzungen, wie Sie das Gesuch stellen und was bei Sozialversicherung, Steuer und Verlängerung zu beachten ist.
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Ratgeber
Arbeiten in der Schweiz als Nicht-EU-Bürger: Bewilligungen, Ablauf und Praxis
Dieser Ratgeber erklärt, welche Bewilligungen Nicht-EU-Bürger brauchen, wie das Gesuch abläuft und welche praktischen Schritte jetzt wichtig sind. Konkrete Orientierung für Bewerber und Arbeitgeber.
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Ratgeber
Gebühren für Aufenthaltsbewilligung: Wer zahlt was und wie läuft das ab
Erfahren Sie, welche Gebühren bei Gesuchen um Aufenthaltsbewilligung anfallen, wer zahlt und wie Sie die Kosten effizient vorbereiten. Praktische Hinweise zu Ablauf und Ausnahmen.
Anleitung lesen →
Ratgeber
Arbeiten in der Schweiz als EU‑Bürger – Rechte, Bewilligungen und Schritte
Dieser Leitfaden erklärt, welche Bewilligungen EU‑Bürger für Arbeit in der Schweiz brauchen, wie das Gesuch läuft und welche Anmeldung vor Ort nötig ist.
Anleitung lesen →Anträge
Schritt-für-Schritt-Hilfen für Gesuche und Verfahren.
Antrag
Ausweis B beantragen – Praxisanleitung für das Gesuch in der Schweiz
Erfahren Sie konkret, welche Unterlagen Sie benötigen, wo Sie das Gesuch einreichen und welche Schritte beim Beantragen des Ausweises B wichtig sind. Nutzen Sie die Checkliste zum Schluss.
Verfahren ansehen →
Antrag
Umzug innerhalb der Schweiz melden – so melden Sie Ihren Wohnsitzwechsel korrekt
Melden Sie den Umzug innert Frist bei Ihrer neuen Gemeinde und informieren Sie AHV-, Steuer- und Versicherungsstellen. Diese Anleitung zeigt die nötigen Schritte und Unterlagen.
Verfahren ansehen →
Antrag
Aufenthaltsbewilligung verlängern – praktische Anleitung zum Gesuch
Erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsbewilligung brauchen, wie der Ablauf aussieht und wo Sie das Gesuch einreichen müssen. Praktische Checkliste inklusive.
Verfahren ansehen →
Antrag
Familiennachzug in der Schweiz: Schritt‑für‑Schritt zum Gesuch
Erfahren Sie, wer Anspruch auf Familiennachzug in der Schweiz hat, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie das Gesuch korrekt bei der zuständigen Behörde einreichen.
Verfahren ansehen →
Antrag
Anmeldung bei der Gemeinde in der Schweiz: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Erfahren Sie, wie Sie sich korrekt bei der Gemeinde anmelden, welche Unterlagen nötig sind und welche Fristen gelten. Praktische Checkliste und häufige Fehler vermeiden.
Verfahren ansehen →Häufige Fragen
Wann muss ich mich bei der Gemeinde anmelden?
Nach der Einreise in die Schweiz oder einem Umzug müssen Sie sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde anmelden. Bringen Sie einen gültigen Ausweis, den Mietvertrag und je nach Fall den Arbeitsvertrag mit.
Was ist der Unterschied zwischen Ausweis B und Ausweis L?
Der Ausweis L ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung, meist für weniger als ein Jahr. Der Ausweis B ist eine befristete Aufenthaltsbewilligung, die in der Regel ein Jahr gilt und verlängert werden kann. Welcher Ausweis infrage kommt, hängt vom Aufenthaltszweck ab.
Wie verlängere ich meine Aufenthaltsbewilligung?
Die Verlängerung beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf beim Migrationsamt Ihres Wohnkantons, meist einige Wochen vorher. Sie reichen den bisherigen Ausweis sowie aktuelle Nachweise zu Arbeit und Wohnsituation ein. Für die Verlängerung fällt eine Gebühr an.
Wer kann Familiennachzug beantragen?
Familiennachzug können Personen mit Bewilligung B oder C sowie Schweizer Staatsangehörige beantragen, um Ehepartner und minderjährige Kinder nachzuziehen. Voraussetzungen sind meist eine passende Wohnung, ausreichende finanzielle Mittel und die Einhaltung von Fristen.
Was kostet eine Aufenthaltsbewilligung?
Die Gebühren unterscheiden sich je nach Kanton und Bewilligungsart und liegen üblicherweise im Bereich von einigen Dutzend bis über hundert Franken. Für Ausstellung, Verlängerung oder Ersatz können separate Beträge anfallen. Die genauen Ansätze nennt Ihr Migrationsamt.
Brauche ich als EU-Bürger eine Bewilligung zum Arbeiten?
Dank des Freizügigkeitsabkommens erhalten EU- und EFTA-Bürger bei einem Arbeitsvertrag in der Regel unkompliziert eine Bewilligung. Sie müssen sich dennoch bei der Gemeinde anmelden. Für Nicht-EU-Bürger gelten strengere Voraussetzungen und Kontingente.