Ergänzungsleistungen in der Schweiz
Ergänzungsleistungen (EL) in der Schweiz helfen Personen, deren AHV- oder IV-Rente die minimalen Lebenskosten nicht deckt. Auf dieser Übersichtsseite finden Sie geprüfte Ratgeber und praktische Hilfen zu Anspruch, Berechnung, Vermögensgrenze und Antrag. Unten finden Sie alle Beiträge als Karten, geordnet nach Ratgeber, Anträgen und Dokumenten.
Wer hat Anspruch auf EL?
Anspruch haben Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen und deren anerkannte Ausgaben höher sind als die anrechenbaren Einnahmen. Massgebend sind auch Vermögen und Wohnsituation. Wie viel Sie erhalten, zeigt der Ratgeber Wie viel Ergänzungsleistungen bekommt man?.
EL berechnen und Vermögensgrenze
Die EL entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Zentrale Grössen sind:
| Grösse | Bedeutung |
|---|---|
| Vermögensgrenze | CHF 100'000 (Einzelperson), CHF 200'000 (Ehepaar) |
| Anerkannte Ausgaben | Lebensbedarf, Miete, Krankenkasse |
Wie die Berechnung funktioniert, erklärt Ergänzungsleistungen berechnen; Details zum Vermögen finden Sie unter Vermögensgrenze bei EL.
EL beantragen
Das Gesuch stellen Sie bei der EL-Stelle Ihres Wohnkantons. Wie Sie vorgehen, zeigt der Ratgeber Ergänzungsleistungen beantragen; das passende Dokument finden Sie unter Formular Ergänzungsleistungen.
EL und Krankenkasse
Krankenkassenprämien und bestimmte Gesundheitskosten werden über die EL mitberücksichtigt. Details finden Sie unter Ergänzungsleistungen und Krankenkasse. Verwandte Grundlagen zur Rente finden Sie zudem im Bereich AHV & IV Rente.
Offizielle Quellen
Ratgeber
Grundlagen, Voraussetzungen und praktische Orientierung.
Ratgeber
Zahnarztkosten und Ergänzungsleistungen: Wann Kosten übernommen werden
Erklärt, wann Zahnarztkosten bei Ergänzungsleistungen berücksichtigt werden, welche Bedingungen gelten und welche Unterlagen Sie einreichen sollten.
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Ratgeber
Ergänzungsleistungen und Krankenkasse: Welche Kosten berücksichtigt werden
Übersicht dazu, welche Krankenkassenkosten bei Ergänzungsleistungen berücksichtigt werden und wie Sie Ihren Anspruch bei der zuständigen EL-Stelle prüfen lassen.
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Ratgeber
Vermögensgrenze bei Ergänzungsleistungen: Was in der Schweiz zählt
Kurz erklärt: Welche Vermögenswerte bei Ergänzungsleistungen angerechnet werden, welche Ausnahmen möglich sind und wie Sie Ihren Anspruch auf EL besser einschätzen können.
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Ratgeber
Ergänzungsleistungen und Autobesitz: Auswirkungen eines Fahrzeugs auf die EL
Ob ein Auto die Ergänzungsleistungen beeinflusst, hängt von seinem Wert, allfälligen Restschulden und der konkreten Notwendigkeit ab. Hier erfahren Sie, was bei der EL-Prüfung in der Schweiz typischerweise zählt.
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Ratgeber
Ergänzungsleistungen zurückzahlen: Wann eine Rückzahlung verlangt wird
Übersicht dazu, wann Ergänzungsleistungen zurückgefordert werden können, welche Gründe häufig sind und wie Sie auf einen Rückforderungsentscheid richtig reagieren.
Anleitung lesen →Anträge
Schritt-für-Schritt-Hilfen für Gesuche und Verfahren.
Antrag
Ergänzungsleistungen beantragen: Voraussetzungen, Unterlagen und Ablauf
Erfahren Sie, wer Anspruch hat, welche Unterlagen nötig sind und wie Sie das Gesuch bei der kantonalen EL‑Stelle korrekt einreichen. Konkrete Schritte und häufige Fehler inklusive.
Verfahren ansehen →Dokumente
Formulare, Bescheinigungen und amtliche Nachweise.
Dokument
Formular Ergänzungsleistungen Aargau: Zweck, Unterlagen und Einreichung
Hier finden Sie praktische Informationen zum Formular Ergänzungsleistungen im Kanton Aargau: Zweck, Zielgruppe, Antragswege und typische Beilagen. Nützliche Hinweise helfen, häufige Fehler zu vermeiden.
Dokument ansehen →
Dokument
Formular Ergänzungsleistungen: Zweck, Unterlagen und Einreichung
Alles Wichtige zum Formular für Ergänzungsleistungen: Zweck, wer es braucht, wo man es bekommt und welche Unterlagen meist erforderlich sind. Praktisch und direkt.
Dokument ansehen →Rechner
Rechner und praktische Tools zum Thema.
Rechner
Wie viel Ergänzungsleistungen bekommt man?
Mit diesem Rechner schätzen Sie Ihre möglichen Ergänzungsleistungen in der Schweiz anhand von Einkommen, Vermögen und anrechenbaren Ausgaben.
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Rechner
Ergänzungsleistungen berechnen: Wie viel EL bekommt man in der Schweiz?
Mit diesem Rechner können Sie Ihren möglichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen in der Schweiz grob einschätzen und sehen, wie viel EL Sie ungefähr bekommen könnten.
Rechner öffnen →Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Anspruch haben Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen und deren anerkannte Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen. Auch das Vermögen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Der Anspruch wird individuell geprüft.
Wie werden Ergänzungsleistungen berechnet?
Die EL entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Zu den Ausgaben zählen Lebensbedarf, Miete und Krankenkassenprämien. Zu den Einnahmen gehören Renten, Erwerbseinkommen und ein Teil des Vermögens.
Wie hoch darf mein Vermögen bei EL sein?
Seit 2021 gilt eine Vermögensschwelle von CHF 100'000 für Einzelpersonen und CHF 200'000 für Ehepaare, ohne selbst bewohntes Wohneigentum. Liegt Ihr Vermögen darüber, besteht kein Anspruch. Ein Teil des Vermögens wird zudem als Einnahme angerechnet.
Wie beantrage ich Ergänzungsleistungen?
Das Gesuch reichen Sie bei der EL-Stelle oder Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons ein. Sie füllen ein Antragsformular aus und legen Unterlagen zu Rente, Einkommen, Vermögen und Wohnkosten bei. Nach der Prüfung erhalten Sie eine Verfügung mit dem Betrag.
Übernehmen Ergänzungsleistungen die Krankenkassenprämien?
Ja, die Krankenkassenprämien werden bei der Berechnung als anerkannte Ausgabe berücksichtigt, meist in Höhe der kantonalen Durchschnittsprämie. Bestimmte Gesundheitskosten wie Zahnarzt können unter Voraussetzungen zusätzlich vergütet werden.
Müssen Ergänzungsleistungen zurückgezahlt werden?
Zu Lebzeiten müssen rechtmässig bezogene EL nicht zurückgezahlt werden. Seit 2021 können Leistungen jedoch aus dem Nachlass zurückgefordert werden, sofern dieser einen Freibetrag von CHF 40'000 übersteigt. Zu Unrecht bezogene EL sind stets zurückzuerstatten.