Menu Close

Aufenthalt & Bewilligungen in der Schweiz

Aufenthalt & Bewilligungen in der Schweiz

Aufenthalt & Bewilligungen in der Schweiz betrifft alle Ausländerinnen und Ausländer, die hier wohnen, arbeiten oder studieren möchten. Auf dieser Übersichtsseite finden Sie geprüfte Ratgeber und praktische Hilfen zu Anmeldung, Ausweisarten, Verlängerung und Familiennachzug. Unten finden Sie alle Beiträge als Karten, geordnet nach Ratgeber, Anträgen und Dokumenten.

Anmeldung bei der Gemeinde

Nach der Einreise oder einem Umzug müssen Sie sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde anmelden. Wie das abläuft, zeigt der Ratgeber Anmeldung bei der Gemeinde. Ziehen Sie innerhalb der Schweiz um, hilft Umzug innerhalb der Schweiz melden.

Die wichtigsten Ausweisarten

Welche Bewilligung Sie erhalten, hängt von Nationalität, Aufenthaltszweck und Dauer ab:

AusweisBedeutung
Ausweis LKurzaufenthalt (meist unter einem Jahr)
Ausweis BAufenthaltsbewilligung (befristet)
Ausweis CNiederlassungsbewilligung (unbefristet)
Ausweis GGrenzgängerbewilligung

Wie Sie den Ausweis B beantragen oder den Ausweis L erhalten, erklären die jeweiligen Ratgeber. Für Grenzgänger ist der Ausweis G massgebend.

Verlängerung und Familiennachzug

Befristete Bewilligungen müssen rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden; die Schritte finden Sie unter Aufenthaltsbewilligung verlängern. Möchten Sie Angehörige nachziehen, hilft der Ratgeber Familiennachzug.

Arbeiten und studieren

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Herkunft: siehe Arbeiten als EU-Bürger, Arbeiten als Nicht-EU-Bürger und Studieren als Ausländer.

Offizielle Quellen

Ratgeber

Grundlagen, Voraussetzungen und praktische Orientierung.

Anträge

Schritt-für-Schritt-Hilfen für Gesuche und Verfahren.

Häufige Fragen

Wann muss ich mich bei der Gemeinde anmelden?

Nach der Einreise in die Schweiz oder einem Umzug müssen Sie sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde anmelden. Bringen Sie einen gültigen Ausweis, den Mietvertrag und je nach Fall den Arbeitsvertrag mit.

Was ist der Unterschied zwischen Ausweis B und Ausweis L?

Der Ausweis L ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung, meist für weniger als ein Jahr. Der Ausweis B ist eine befristete Aufenthaltsbewilligung, die in der Regel ein Jahr gilt und verlängert werden kann. Welcher Ausweis infrage kommt, hängt vom Aufenthaltszweck ab.

Wie verlängere ich meine Aufenthaltsbewilligung?

Die Verlängerung beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf beim Migrationsamt Ihres Wohnkantons, meist einige Wochen vorher. Sie reichen den bisherigen Ausweis sowie aktuelle Nachweise zu Arbeit und Wohnsituation ein. Für die Verlängerung fällt eine Gebühr an.

Wer kann Familiennachzug beantragen?

Familiennachzug können Personen mit Bewilligung B oder C sowie Schweizer Staatsangehörige beantragen, um Ehepartner und minderjährige Kinder nachzuziehen. Voraussetzungen sind meist eine passende Wohnung, ausreichende finanzielle Mittel und die Einhaltung von Fristen.

Was kostet eine Aufenthaltsbewilligung?

Die Gebühren unterscheiden sich je nach Kanton und Bewilligungsart und liegen üblicherweise im Bereich von einigen Dutzend bis über hundert Franken. Für Ausstellung, Verlängerung oder Ersatz können separate Beträge anfallen. Die genauen Ansätze nennt Ihr Migrationsamt.

Brauche ich als EU-Bürger eine Bewilligung zum Arbeiten?

Dank des Freizügigkeitsabkommens erhalten EU- und EFTA-Bürger bei einem Arbeitsvertrag in der Regel unkompliziert eine Bewilligung. Sie müssen sich dennoch bei der Gemeinde anmelden. Für Nicht-EU-Bürger gelten strengere Voraussetzungen und Kontingente.