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Sozialhilfe in der Schweiz

Sozialhilfe in der Schweiz

Sozialhilfe in der Schweiz unterstützt Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken können und keine anderen Leistungen erhalten. Auf dieser Übersichtsseite finden Sie geprüfte Ratgeber und praktische Hilfen zu Anspruch, Vermögensgrenzen, Grundbedarf und Antrag. Unten finden Sie alle Beiträge als Karten, geordnet nach Ratgeber, Anträgen und Dokumenten.

Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?

Anspruch hat, wer in einer Notlage lebt und die eigenen Mittel sowie vorrangige Leistungen ausgeschöpft hat. Massgebend sind Einkommen, Vermögen und die konkrete Wohnsituation. Wer die Voraussetzungen im Detail erfüllt, lesen Sie im Ratgeber Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?.

Vermögensgrenze und Grundbedarf

Sozialhilfe wird erst ausgerichtet, wenn das anrechenbare Vermögen unter dem Freibetrag liegt. Der Grundbedarf deckt die täglichen Lebenskosten nach den SKOS-Richtlinien:

HaushaltsgrösseGrundbedarf pro Monat (Richtwert)
1 PersonCHF 1'031
2 PersonenCHF 1'577
4 PersonenCHF 2'603

Wie viel Vermögen Sie behalten dürfen, erklärt Wie viel Vermögen darf man haben?. Wie sich die Leistungen zusammensetzen, zeigt Wieviel Sozialhilfe bekommt man?.

Sozialhilfe beantragen

Den Antrag stellen Sie beim Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde. Wie das abläuft und welche Unterlagen nötig sind, zeigt der Ratgeber Sozialhilfe beantragen; das passende Dokument finden Sie unter Formular Sozialhilfe.

Unterstützung für die Wohnung

Auch die Wohnkosten können über die Sozialhilfe gedeckt werden. Details finden Sie unter Sozialhilfe für die Wohnung beantragen.

Offizielle Quellen

Ratgeber

Grundlagen, Voraussetzungen und praktische Orientierung.

Anträge

Schritt-für-Schritt-Hilfen für Gesuche und Verfahren.

Dokumente

Formulare, Bescheinigungen und amtliche Nachweise.

Rechner

Rechner und praktische Tools zum Thema.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe in der Schweiz?

Anspruch hat, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken kann und keine vorrangigen Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Ergänzungsleistungen erhält. Die Sozialhilfe ist das letzte Auffangnetz und wird individuell geprüft.

Wie viel Vermögen darf man bei Sozialhilfe haben?

Sozialhilfe wird erst ausgerichtet, wenn das Vermögen unter dem Freibetrag liegt. Dieser beträgt je nach Kanton rund CHF 4'000 für Einzelpersonen und CHF 8'000 für Ehepaare, plus einen Zuschlag pro Kind. Die genauen Beträge legt der Wohnkanton fest.

Wie hoch ist der Grundbedarf in der Sozialhilfe?

Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt beträgt nach den SKOS-Richtlinien rund CHF 1'031 pro Monat für eine Einzelperson. Für grössere Haushalte steigt der Betrag. Dazu kommen Wohnkosten und medizinische Grundversorgung.

Wie beantrage ich Sozialhilfe?

Den Antrag stellen Sie beim Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde. Sie füllen ein Antragsformular aus und legen Unterlagen zu Einkommen, Vermögen, Mietvertrag und laufenden Kosten bei. Nach der Prüfung entscheidet die Behörde über die Höhe der Unterstützung.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Benötigt werden in der Regel ein Ausweis, aktuelle Kontoauszüge, der Mietvertrag, Lohnabrechnungen oder Belege über andere Einnahmen sowie Nachweise über feste Ausgaben. Der Sozialdienst gibt an, welche Dokumente in Ihrem Fall zusätzlich nötig sind.

Muss Sozialhilfe zurückgezahlt werden?

Rechtmässig bezogene Sozialhilfe muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Eine Rückerstattung kann jedoch verlangt werden, wenn sich Ihre finanzielle Lage später deutlich verbessert oder wenn Leistungen zu Unrecht bezogen wurden. Die Regeln unterscheiden sich je nach Kanton.