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Prämienverbilligung in der Schweiz

Prämienverbilligung in der Schweiz

Die Prämienverbilligung in der Schweiz unterstützt Personen und Familien mit tieferem Einkommen bei der Bezahlung ihrer Krankenkassenprämien. Auf dieser Übersichtsseite finden Sie geprüfte Ratgeber und praktische Hilfen zu Anspruch, Berechnung und Antrag. Unten finden Sie alle Beiträge als Karten, geordnet nach Ratgeber, Anträgen und Dokumenten.

Wer hat Anspruch?

Anspruch hat, wessen steuerbares Einkommen unter der kantonalen Grenze liegt. Da jeder Kanton eigene Regeln und Einkommensgrenzen festlegt, lohnt sich eine individuelle Prüfung. Die Voraussetzungen im Detail erklärt der Ratgeber Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung?.

Anspruch berechnen

Massgebend sind vor allem Einkommen, Vermögen und Haushaltsgrösse. Als grobe Orientierung gilt:

FaktorWirkung auf die Verbilligung
Tieferes EinkommenHöhere Verbilligung
Kinder und junge ErwachseneZusätzliche oder höhere Beiträge
Höheres VermögenReduziert oder verhindert den Anspruch

Wie Sie Ihren Anspruch schätzen, zeigt der Ratgeber Prämienverbilligung berechnen.

Prämienverbilligung beantragen

In vielen Kantonen wird der Anspruch automatisch geprüft, in anderen müssen Sie selbst ein Gesuch stellen. Wie Sie vorgehen, zeigt der Ratgeber Prämienverbilligung beantragen; das passende Dokument finden Sie unter Formular Prämienverbilligung. Haben Sie eine Frist verpasst, hilft nachträglich beantragen.

Verwandte Grundlagen zur Versicherung finden Sie zudem im Bereich Krankenkasse.

Offizielle Quellen

Ratgeber

Grundlagen, Voraussetzungen und praktische Orientierung.

Anträge

Schritt-für-Schritt-Hilfen für Gesuche und Verfahren.

Dokumente

Formulare, Bescheinigungen und amtliche Nachweise.

Rechner

Rechner und praktische Tools zum Thema.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung?

Anspruch hat, wessen steuerbares Einkommen und Vermögen unter der kantonalen Grenze liegen. Da jeder Kanton eigene Regeln festlegt, unterscheiden sich die Voraussetzungen. Massgebend sind Einkommen, Vermögen, Zivilstand und Haushaltsgrösse.

Wie berechne ich die Prämienverbilligung?

Die Höhe richtet sich nach Ihrem steuerbaren Einkommen, dem Vermögen und der Anzahl versicherter Personen im Haushalt. Viele Kantone bieten einen Online-Rechner an, mit dem Sie Ihren voraussichtlichen Anspruch vorab schätzen können.

Wie beantrage ich die Prämienverbilligung?

In einigen Kantonen wird der Anspruch automatisch anhand der Steuerdaten geprüft, in anderen müssen Sie ein Gesuch einreichen. Dazu füllen Sie das kantonale Formular aus und legen Nachweise zu Einkommen und Versicherung bei.

Kann ich die Prämienverbilligung nachträglich beantragen?

Das hängt vom Kanton ab. Einige Kantone erlauben eine nachträgliche Anmeldung innerhalb einer bestimmten Frist, andere nicht. Reichen Sie das Gesuch daher möglichst rechtzeitig ein und klären Sie die Fristen bei Ihrer kantonalen Stelle.

Wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?

Die Verbilligung wird je nach Kanton direkt an die Krankenkasse überwiesen und mit der Prämie verrechnet oder Ihnen ausbezahlt. In vielen Kantonen erfolgt die Anrechnung automatisch, sodass Ihre monatliche Prämienrechnung tiefer ausfällt.

Gelten in jedem Kanton die gleichen Regeln?

Nein. Die Prämienverbilligung ist stark kantonal geprägt, sowohl bei den Einkommensgrenzen als auch beim Verfahren. Prüfen Sie daher immer die Vorgaben Ihres Wohnkantons, da sich Ansprüche und Beträge deutlich unterscheiden können.