Das Steuerformular Aargau füllen Sie ab der Steuerperiode 2025 in der Regel online mit eTAX AARGAU aus – der neuen Browser-Lösung, die die bisherige Download-Software EasyTax ablöst. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Formulare es gibt, wie Sie diese beziehen, wie Sie die Steuererklärung einreichen und wie Sie bei Bedarf eine Fristverlängerung beantragen.
Was ist das Steuerformular Aargau?
Als Steuerformular Aargau wird die Steuererklärung für natürliche Personen im Kanton Aargau bezeichnet. Sie besteht aus dem Hauptformular sowie ergänzenden Formularen und Hilfsblättern wie dem Wertschriften- und Guthabenverzeichnis, dem Hilfsblatt für Krankheits- und Unfallkosten, dem Fragebogen für Selbstständigerwerbende oder den Merkblättern zum Liegenschaftsunterhalt. Zuständig ist das Kantonale Steueramt Aargau zusammen mit Ihrem Gemeindesteueramt, das Ihnen die Unterlagen samt Adressnummer und persönlichem Zugangscode Ende Januar zustellt.
Steuererklärung Aargau Formular beziehen
Für die Steuerperiode 2025 empfiehlt der Kanton, die Steuererklärung online mit eTAX AARGAU auszufüllen und einzureichen. Wer die Erklärung weiterhin auf Papier ausfüllen möchte, kann die Formulare auf zwei Wegen beziehen:
- Download: Sämtliche Steuerformulare, Wegleitungen und Merkblätter stehen auf der Website des Kantonalen Steueramts Aargau im PDF-Format zum Herunterladen bereit.
- Gemeindesteueramt: Die Papierunterlagen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Gemeindesteueramt.
Wichtig: Die Steuererklärung für frühere Jahre (bis und mit 2024) wird noch mit der Software EasyTax erstellt; erst ab dem Steuerjahr 2025 kommt eTAX AARGAU zum Einsatz.
Steuerformular Aargau ausfüllen und einreichen
Mit eTAX AARGAU gehen Sie am einfachsten Schritt für Schritt vor:
- Adressnummer und persönlichen Zugangscode aus den Unterlagen (Versand Ende Januar) bereithalten.
- eTAX AARGAU im Browser öffnen – eine Installation ist nicht nötig.
- Einkommen, Vermögen und Abzüge erfassen und die relevanten Belege digital hochladen.
- Steuererklärung prüfen und vollständig elektronisch übermitteln.
Alternativ reichen Sie die unterzeichnete Steuererklärung samt Beilagen in Papierform bei Ihrem Gemeindesteueramt ein. Beachten Sie, dass bei verspäteter Einreichung Mahngebühren anfallen (erste Mahnung CHF 35, zweite Mahnung CHF 50).
Fristverlängerung Steuererklärung Aargau
Die Steuererklärung ist im Kanton Aargau bis zum 31. März (Unselbstständigerwerbende, Rentnerinnen und Rentner) bzw. bis zum 30. Juni (Selbstständigerwerbende, Aktionärinnen und Aktionäre von Familiengesellschaften) einzureichen. Mahnungen erfolgen frühestens nach dem 30. Juni; für Fristverlängerungen bis zu diesem Datum ist deshalb kein Gesuch nötig. Benötigen Sie darüber hinaus mehr Zeit, beantragen Sie die Fristverlängerung online über das Smart Service Portal des Kantons. Dafür brauchen Sie Ihre Adressnummer sowie Ihren persönlichen Code oder Ihr Geburtsdatum.
| Personengruppe | Einreichefrist | Fristverlängerung |
|---|---|---|
| Unselbstständige, Rentner | 31. März | online im Smart Service Portal |
| Selbstständige, Aktionäre | 30. Juni | online im Smart Service Portal |
Offizielle Quellen
- Kantonales Steueramt Aargau – Steuererklärung einreichen
- eTAX AARGAU – Online-Steuererklärung
- Fristerstreckung beantragen (Kanton Aargau)
Weiterführende Informationen
Einen umfassenden Überblick bietet unsere Übersicht zu Steuern in der Schweiz. Eine Schritt-für-Schritt-Hilfe finden Sie in der Anleitung Steuererklärung in der Schweiz ausfüllen. Wie Sie im Aargau Ihre Prämien absetzen, zeigt der Beitrag Krankenkassenprämien im Aargau von den Steuern abziehen. Für Nachbarkantone sind das Steuerformular Zürich und das Steuerformular Bern relevant.