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Steuerformular Aargau: Formulare, eTAX & Einreichung

Das Steuerformular Aargau beziehen, mit eTAX AARGAU ausfüllen und einreichen: Formulare, Fristen und Fristverlängerung im Überblick.

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Wichtige Informationen

  • Offizielle Bezeichnung: Steuerformular Kanton Aargau
  • Geltungsbereich: Kanton Aargau
  • Zuständige Stelle: Steuerverwaltung Kanton Aargau
  • Beantragung / Einreichung: Post, persönlich, eventuell elektronisch (kantonale Angebote prüfen)

Benötigte Unterlagen

  • Lohnausweis(e) oder Rentenbescheinigungen
  • Bank-/Vermögensnachweise
  • Belege für abzugsfähige Kosten (z. B. Versicherungen, Krankheitskosten)
  • Nachweise zu Kindern/Familienstand wenn zutreffend

Das Steuerformular Aargau füllen Sie ab der Steuerperiode 2025 in der Regel online mit eTAX AARGAU aus – der neuen Browser-Lösung, die die bisherige Download-Software EasyTax ablöst. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Formulare es gibt, wie Sie diese beziehen, wie Sie die Steuererklärung einreichen und wie Sie bei Bedarf eine Fristverlängerung beantragen.

Was ist das Steuerformular Aargau?

Als Steuerformular Aargau wird die Steuererklärung für natürliche Personen im Kanton Aargau bezeichnet. Sie besteht aus dem Hauptformular sowie ergänzenden Formularen und Hilfsblättern wie dem Wertschriften- und Guthabenverzeichnis, dem Hilfsblatt für Krankheits- und Unfallkosten, dem Fragebogen für Selbstständigerwerbende oder den Merkblättern zum Liegenschaftsunterhalt. Zuständig ist das Kantonale Steueramt Aargau zusammen mit Ihrem Gemeindesteueramt, das Ihnen die Unterlagen samt Adressnummer und persönlichem Zugangscode Ende Januar zustellt.

Steuererklärung Aargau Formular beziehen

Für die Steuerperiode 2025 empfiehlt der Kanton, die Steuererklärung online mit eTAX AARGAU auszufüllen und einzureichen. Wer die Erklärung weiterhin auf Papier ausfüllen möchte, kann die Formulare auf zwei Wegen beziehen:

  • Download: Sämtliche Steuerformulare, Wegleitungen und Merkblätter stehen auf der Website des Kantonalen Steueramts Aargau im PDF-Format zum Herunterladen bereit.
  • Gemeindesteueramt: Die Papierunterlagen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Gemeindesteueramt.

Wichtig: Die Steuererklärung für frühere Jahre (bis und mit 2024) wird noch mit der Software EasyTax erstellt; erst ab dem Steuerjahr 2025 kommt eTAX AARGAU zum Einsatz.

Steuerformular Aargau ausfüllen und einreichen

Mit eTAX AARGAU gehen Sie am einfachsten Schritt für Schritt vor:

  1. Adressnummer und persönlichen Zugangscode aus den Unterlagen (Versand Ende Januar) bereithalten.
  2. eTAX AARGAU im Browser öffnen – eine Installation ist nicht nötig.
  3. Einkommen, Vermögen und Abzüge erfassen und die relevanten Belege digital hochladen.
  4. Steuererklärung prüfen und vollständig elektronisch übermitteln.

Alternativ reichen Sie die unterzeichnete Steuererklärung samt Beilagen in Papierform bei Ihrem Gemeindesteueramt ein. Beachten Sie, dass bei verspäteter Einreichung Mahngebühren anfallen (erste Mahnung CHF 35, zweite Mahnung CHF 50).

Fristverlängerung Steuererklärung Aargau

Die Steuererklärung ist im Kanton Aargau bis zum 31. März (Unselbstständigerwerbende, Rentnerinnen und Rentner) bzw. bis zum 30. Juni (Selbstständigerwerbende, Aktionärinnen und Aktionäre von Familiengesellschaften) einzureichen. Mahnungen erfolgen frühestens nach dem 30. Juni; für Fristverlängerungen bis zu diesem Datum ist deshalb kein Gesuch nötig. Benötigen Sie darüber hinaus mehr Zeit, beantragen Sie die Fristverlängerung online über das Smart Service Portal des Kantons. Dafür brauchen Sie Ihre Adressnummer sowie Ihren persönlichen Code oder Ihr Geburtsdatum.

PersonengruppeEinreichefristFristverlängerung
Unselbstständige, Rentner31. Märzonline im Smart Service Portal
Selbstständige, Aktionäre30. Junionline im Smart Service Portal

Offizielle Quellen

Weiterführende Informationen

Einen umfassenden Überblick bietet unsere Übersicht zu Steuern in der Schweiz. Eine Schritt-für-Schritt-Hilfe finden Sie in der Anleitung Steuererklärung in der Schweiz ausfüllen. Wie Sie im Aargau Ihre Prämien absetzen, zeigt der Beitrag Krankenkassenprämien im Aargau von den Steuern abziehen. Für Nachbarkantone sind das Steuerformular Zürich und das Steuerformular Bern relevant.

Häufige Fragen

Wo bekomme ich das Steuerformular Aargau?

Sie können sämtliche Formulare, Wegleitungen und Merkblätter auf der Website des Kantonalen Steueramts Aargau als PDF herunterladen oder die Papierunterlagen bei Ihrem Gemeindesteueramt beziehen. Für die Steuerperiode 2025 empfiehlt der Kanton die Online-Lösung eTAX AARGAU.

Was ist eTAX AARGAU und ersetzt es EasyTax?

eTAX AARGAU ist die neue Online-Lösung, mit der Sie die Steuererklärung ab dem Steuerjahr 2025 direkt im Browser ohne Installation ausfüllen. Für frühere Jahre bis und mit 2024 wird weiterhin die Software EasyTax verwendet.

Bis wann muss ich die Steuererklärung im Kanton Aargau einreichen?

Unselbstständigerwerbende und Rentner reichen bis zum 31. März ein, Selbstständigerwerbende und Aktionäre von Familiengesellschaften bis zum 30. Juni. Mahnungen erfolgen frühestens nach dem 30. Juni.

Wie beantrage ich eine Fristverlängerung für die Steuererklärung Aargau?

Die Fristverlängerung beantragen Sie online über das Smart Service Portal des Kantons Aargau. Dafür benötigen Sie Ihre Adressnummer sowie Ihren persönlichen Code oder Ihr Geburtsdatum.

Was kostet eine verspätete Steuererklärung im Aargau?

Bei verspäteter Einreichung fallen Mahngebühren an: CHF 35 für die erste und CHF 50 für die zweite Mahnung. Reichen Sie deshalb rechtzeitig ein oder verlängern Sie vorher die Frist.