Kurzantwort: Krankenkassenprämien werden in der Steuererklärung meist bei den Versicherungsabzügen eingetragen. Wie genau das Feld heisst und in welchem Umfang ein Abzug möglich ist, hängt jedoch vom Steuerformular, vom Kanton und von den geltenden Höchstbeträgen ab.
Wichtig ist deshalb nicht nur, wo Sie die Prämien eintragen, sondern auch, welcher Betrag steuerlich tatsächlich berücksichtigt werden kann. Für die konkrete Bezeichnung im Formular sind die kantonalen Wegleitungen und das jeweilige E-Tax-Programm massgebend.
Wo Sie die Krankenkassenprämien im Formular finden
Im Papierformular und in elektronischen Steuerprogrammen erscheinen Krankenkassenprämien in der Regel bei den Abzügen für Versicherungen. Das Feld kann zum Beispiel «Versicherungsprämien», «Versicherungen» oder ähnlich heissen. Wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen brauchen, hilft auch die Anleitung Steuererklärung Schweiz ausfüllen.
Welche Prämien typischerweise berücksichtigt werden
Massgebend sind grundsätzlich jene Prämien, die Sie selbst getragen haben. Dazu gehören häufig die Prämien der Grundversicherung. Ob und in welchem Umfang auch weitere Versicherungsprämien berücksichtigt werden, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Versicherungsabzugs ab.
Gerade bei Zusatzversicherungen gilt deshalb: Nicht jeder Betrag wird automatisch in voller Höhe steuerlich wirksam. Vielerorts greifen Höchstbeträge oder pauschale Begrenzungen. Für die Einordnung der Grundversicherung hilft auch der Beitrag Was zahlt die Grundversicherung. Wie weit sich Prämien der Zusatzversicherung in der Steuererklärung auswirken und was für private Krankenversicherungsprämien gilt, erklären wir in den jeweiligen Ratgebern. Nicht mit den Prämien zu verwechseln sind die Kostenbeteiligungen: Wie Sie Selbstbehalt und Franchise als Krankheitskosten geltend machen, lesen Sie separat.
Welche Belege Sie bereithalten sollten
Bewahren Sie die Jahresbescheinigung Ihrer Krankenkasse sowie weitere Nachweise zu tatsächlich bezahlten Prämien auf. Bei elektronischer Einreichung kann das Steueramt Belege nachfordern; bei Papieranträgen sollten Sie die kantonalen Hinweise beachten, ob Unterlagen direkt mitgeschickt oder nur auf Verlangen eingereicht werden. Was genau die Steuerbescheinigung der Krankenkasse enthält und wie Sie sie anfordern, zeigt der zugehörige Beitrag.
Kantonale Unterschiede und Höchstbeträge
Es gibt keine schweizweit einheitliche Regel, nach der Krankenkassenprämien immer in voller Höhe abgezogen werden. Je nach Steuerart und Kanton gelten unterschiedliche Ansätze, Höchstbeträge oder Kombinationen mit anderen Versicherungsabzügen. Deshalb lohnt sich auch ein Blick auf die Übersicht Steuerabzüge Schweiz. Für zwei häufige Beispiele haben wir die Regeln zusammengefasst: Krankenkassenprämien abziehen im Kanton Zürich und im Kanton Aargau.
Was gilt bei besonderen Konstellationen?
Wenn Prämien nicht vollständig von Ihnen selbst getragen wurden, etwa weil ein Arbeitgeber Beiträge übernommen hat oder andere Stellen beteiligt waren, sollte der Fall genauer geprüft werden. Massgebend ist, welche Aufwendungen Ihnen wirtschaftlich tatsächlich selbst entstanden sind.
Was Sie jetzt tun sollten
- Prämienbescheinigung bereithalten: Jahresnachweise der Krankenkasse sammeln.
- Das richtige Feld im Formular prüfen: Meist unter Versicherungsabzügen.
- Kantonale Wegleitung beachten: Vor allem wegen Höchstbeträgen und Sonderfällen.
- Bei Unsicherheit nachfragen: Zuständig ist in der Regel die kantonale Steuerverwaltung.
- Ersparnis abschätzen: Mit dem Rechner für die Steuerersparnis durch Krankenkassenprämien erhalten Sie einen groben Richtwert.
Allgemeine Orientierung bieten ch.ch sowie die ESTV. Wenn Sie die Steuererklärung Schritt für Schritt ausfüllen möchten, hilft auch Steuererklärung Schweiz ausfüllen.
Hinweis: Für diesen Abzug ist nicht nur entscheidend, wo Sie die Prämie eintragen, sondern auch, welche Prämien nach den Regeln Ihres Kantons tatsächlich berücksichtigt werden. Prüfen Sie deshalb immer die aktuelle Wegleitung Ihrer Steuerverwaltung.