Mit diesem Rechner schätzen Sie, wie viel Steuerersparnis der Abzug Ihrer Krankenkassenprämien ungefähr bringt. Die Ersparnis ergibt sich, indem der abziehbare Betrag mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz multipliziert wird. Das Resultat ist eine grobe Orientierung, kein verbindlicher Steuerbescheid.
Wichtig: Prämien sind nur bis zum kantonalen Höchstbetrag abziehbar. Wie dieser Abzug funktioniert, erklärt die Übersicht Prämie der Krankenkasse in der Steuererklärung eintragen.
Eingaben für die Berechnung
Für eine sinnvolle Schätzung brauchen Sie zwei Werte:
- Abziehbare Krankenkassenprämien pro Jahr: idealerweise der Betrag, der innerhalb des kantonalen Höchstbetrags tatsächlich abziehbar ist.
- Persönlicher Grenzsteuersatz: der Steuersatz auf Ihrem letzten Einkommensfranken (Kanton, Gemeinde und Bund zusammen).
So wird gerechnet
Die Formel lautet: abziehbarer Betrag × Grenzsteuersatz ÷ 100. Der Grenzsteuersatz ist entscheidend, weil ein Abzug Ihr steuerbares Einkommen senkt und damit genau die zuletzt besteuerten Franken entlastet.
Beachten Sie: Der Rechner multipliziert exakt den von Ihnen eingegebenen Betrag. Geben Sie deshalb den abziehbaren Betrag ein, nicht zwingend die gesamten bezahlten Prämien, falls diese über dem kantonalen Höchstbetrag liegen.
Rechenbeispiele
Ein paar Beispiele zur Einordnung:
| Abziehbarer Betrag | Grenzsteuersatz | Geschätzte Ersparnis |
|---|---|---|
| CHF 2'900 | 22 % | CHF 638 |
| CHF 5'800 | 25 % | CHF 1'450 |
| CHF 3'600 | 18 % | CHF 648 |
Wie hoch Ihr abziehbarer Betrag konkret ausfällt, hängt vom Kanton ab – siehe etwa Krankenkassenprämien abziehen im Kanton Zürich oder Krankenkassenprämien abziehen im Kanton Aargau.
Offizielle Quellen
Verbindlich sind die Wegleitung und die Auskünfte Ihrer kantonalen Steuerverwaltung. Weiterführende Informationen zum Bund bietet die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Diese Seite bietet eine praktische Orientierung ohne Gewähr; verbindlich ist die zuständige Behörde.