Im Kanton Zürich können Sie Ihre Krankenkassenprämien in der Steuererklärung abziehen – jedoch nur bis zu einem festen Höchstbetrag, dem Versicherungsabzug. Wie hoch dieser ist, hängt vom Zivilstand ab und davon, ob Sie Beiträge an die 2. oder 3. Säule a leisten. Nachfolgend finden Sie die geltenden Grenzen und die richtige Vorgehensweise beim Eintragen.
Grund- und Zusatzversicherungsprämien fallen zusammen mit weiteren Versicherungsprämien und Sparzinsen unter denselben Abzug. Wie der Abzug allgemein funktioniert, erklärt die Übersicht Prämie der Krankenkasse in der Steuererklärung eintragen.
Kantonaler Rahmen im Zürich
Der Kanton Zürich gewährt einen Abzug für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien. In diesen Höchstbetrag fliessen private Kranken-, Unfall- sowie Lebens- und Rentenversicherungsprämien und Sparzinsen ein. Effektiv bezahlte Prämien lassen sich also nicht unbegrenzt abziehen.
Entscheidend ist zudem, ob Sie Beiträge an die berufliche Vorsorge oder die Säule 3a geleistet haben: Wer keine solchen Beiträge leistet, erhält einen höheren Höchstbetrag. Massgebend ist stets das amtliche Formular «Versicherungsprämien» der jeweiligen Steuerperiode.
Abzugsgrenzen im Kanton Zürich
Für die Staatssteuer gelten in der Steuerperiode 2025 folgende Höchstbeträge (Formular 365 des Kantonalen Steueramts Zürich):
| Situation | Mit Beiträgen 2./3. Säule a | Ohne solche Beiträge |
|---|---|---|
| Verheiratete / eingetragene Partnerschaft | CHF 5'800 | CHF 8'700 |
| Übrige Steuerpflichtige | CHF 2'900 | CHF 4'350 |
| Zusätzlich pro Kind | CHF 1'300 | |
Wichtig: Abziehbar ist immer der niedrigere Betrag – entweder Ihre effektiv bezahlten Prämien und Sparzinsen oder der kantonale Höchstbetrag. Für die direkte Bundessteuer gelten separate, tiefere Ansätze.
So tragen Sie die Prämien ein
Die Deklaration erfolgt im Kanton Zürich über das Formular «Versicherungsprämien» und wird ins Hauptformular übertragen. Gehen Sie so vor:
- Steuerbescheinigung Ihres Krankenversicherers für das betreffende Jahr bereithalten.
- Private Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungsprämien sowie Sparzinsen erfassen.
- Erhaltene Prämienverbilligung (IPV) abziehen; ist sie bereits mit den Prämien verrechnet, tragen Sie die reduzierten Prämien ein.
- Das Formular vergleicht die effektiven Kosten mit dem Höchstbetrag und übernimmt den niedrigeren Betrag.
Franchise und Selbstbehalt gehören nicht in diesen Abzug, sondern zu den Krankheitskosten. Details dazu im Beitrag Franchise und Selbstbehalt in der Steuererklärung.
Formulare und Steuerämter im Zürich
Die Steuererklärung erstellen Sie im Kanton Zürich mit der offiziellen kantonalen Software. Formular «Versicherungsprämien», Wegleitung und Online-Dienste finden Sie beim Kantonalen Steueramt Zürich; für die Einschätzung ist das zuständige Gemeindesteueramt beteiligt.
- Formular und Wegleitung: über das Kantonale Steueramt Zürich.
- Software: die kantonale Steuererklärungs-Software des Kantons Zürich.
- Auskünfte: Ihr Gemeindesteueramt.
Offizielle Quellen
Verbindlich sind das amtliche Formular und die Auskünfte des Kantonalen Steueramts Zürich. Weiterführende Informationen zum Bund bietet die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Diese Seite bietet eine praktische Orientierung ohne Gewähr; verbindlich ist die zuständige Behörde.