Das Steuerformular Zürich reichen Sie ab der Steuerperiode 2025 in der Regel online über ZHprivateTax ein; die klassische Download-Software «Private Tax» wurde vom Kantonalen Steueramt Zürich eingestellt. Auf dieser Seite finden Sie im Überblick, welche Formulare es gibt, wie Sie diese beziehen, wie Sie die Steuererklärung einreichen und wie Sie bei Bedarf eine Fristverlängerung beantragen.
Was ist das Steuerformular Zürich?
Als Steuerformular Zürich wird die Steuererklärung für natürliche Personen im Kanton Zürich bezeichnet. Sie besteht aus dem Hauptformular sowie ergänzenden Formularen wie dem Wertschriften- und Guthabenverzeichnis, dem Formular für Berufsauslagen sowie weiteren Beiblättern (zum Beispiel für Krankheits- und Unfallkosten oder Liegenschaftenunterhalt). Zuständig ist das Kantonale Steueramt Zürich zusammen mit Ihrem Gemeindesteueramt, das Ihnen die Unterlagen und den persönlichen Zugangscode zustellt.
Steuererklärung Zürich Formular beziehen
Für die Steuerperiode 2025 empfiehlt der Kanton die vollständig elektronische Einreichung über ZHprivateTax. Ihren persönlichen Zugangscode finden Sie auf dem Anschreiben Ihres Gemeindesteueramts oder auf Seite 1 des Hauptformulars. Wer die Steuererklärung weiterhin auf Papier ausfüllen möchte, kann die Formulare auf zwei Wegen beziehen:
- Download: Sämtliche Steuerformulare lassen sich beim Kantonalen Steueramt Zürich herunterladen und ausdrucken.
- Papierbestellung: Viele Gemeindesteuerämter bieten die Bestellung der Papierformulare über die Gemeinde-Homepage an.
Benötigen Sie einen neuen Zugangscode, können Sie diesen online oder telefonisch anfordern; aus Datenschutzgründen wird er per Post an Ihre Adresse geschickt und trifft in der Regel innert ein bis zwei Arbeitstagen ein.
Steuerformular Zürich ausfüllen und einreichen
Beim Ausfüllen gehen Sie am einfachsten Schritt für Schritt vor:
- Zugangscode bereithalten und sich in ZHprivateTax anmelden (bei Bedarf mit vereinfachtem Zugang via AGOV).
- Vorjahresdaten importieren, sofern vorhanden.
- Einkommen, Vermögen und Abzüge erfassen und Pflichtbelege als PDF hochladen oder mit dem Smartphone erfassen.
- Steuererklärung prüfen und elektronisch übermitteln – bei der Online-Einreichung ist keine Unterschrift nötig.
Reichen Sie auf Papier ein, muss die Erklärung unterzeichnet und mit den Beilagen an das im Anschreiben Ihres Gemeindesteueramts angegebene Scan-Center gesendet werden. Korrekturen sind möglich, solange die Veranlagung nicht rechtskräftig ist (30 Tage nach Erhalt).
Fristverlängerung Steuererklärung Zürich
Die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung im Kanton Zürich läuft am 31. März des Folgejahres ab. Ist Ihnen die fristgerechte Einreichung nicht möglich, beantragen Sie vor Ablauf der Frist eine Fristerstreckung. Wichtig: Das Gesuch reichen Sie bei Ihrem Gemeindesteueramt ein, nicht beim Kanton. Viele Gemeinden bieten dafür die kostenlose eFristverlängerung online an. Eine Erstreckung ist im Kanton Zürich in der Regel bis in den Spätherbst möglich; die genaue Maximalfrist legt Ihre Gemeinde fest.
| Vorgang | Zuständigkeit | Frist |
|---|---|---|
| Einreichung Steuererklärung | Kanton / Gemeinde | 31. März (Folgejahr) |
| Fristerstreckung | Gemeindesteueramt | vor dem 31. März, Verlängerung nach Gemeinde |
Offizielle Quellen
- Kantonales Steueramt Zürich – Steuererklärung natürliche Personen
- ZHprivateTax – Online-Steuererklärung ausfüllen
- eFristverlängerung Kanton Zürich
Weiterführende Informationen
Einen umfassenden Überblick bietet unsere Übersicht zu Steuern in der Schweiz. Eine Schritt-für-Schritt-Hilfe finden Sie in der Anleitung Steuererklärung in der Schweiz ausfüllen. Wohnen Sie in einem Nachbarkanton, sind das Steuerformular Aargau und das Steuerformular Bern für Sie relevant.