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Steuerbescheinigung der Krankenkasse: Wozu sie dient und wie Sie sie erhalten

Kurz erklärt: Wozu die Steuerbescheinigung der Krankenkasse dient, wie Sie sie erhalten und welche Angaben in die Steuererklärung gehören.

Wichtige Informationen

  • Offizielle Bezeichnung: Steuerbescheinigung der Krankenkasse (Prämienbescheinigung)
  • Geltungsbereich: national
  • Zuständige Stelle: Krankenversicherer
  • Bearbeitungszeit: PDF meist sofort; Postversand ca. 3–5 Arbeitstage
  • Gültigkeit: Gilt pro Steuerjahr (Kalenderjahr)
  • Beantragung / Einreichung: Kundenportal / online / Telefon / Post

Benötigte Unterlagen

  • Versichertennummer der betroffenen Person
  • Police-Nummer der Grund- und ggf. Zusatzversicherung
  • Betreffendes Steuerjahr (Kalenderjahr)
  • Bei Vertretung: gültige Vollmacht

Die Steuerbescheinigung der Krankenkasse ist der offizielle Beleg Ihres Krankenversicherers über die im Steuerjahr bezahlten Prämien und weitere relevante Angaben. Sie brauchen dieses Dokument, um Ihre Krankenkassenkosten korrekt in der Steuererklärung anzugeben. In den meisten Fällen erhalten Sie es automatisch, Sie können es aber auch jederzeit nachfordern.

Die Bescheinigung fasst pro Kalenderjahr die bezahlten Grundversicherungs- und Zusatzversicherungsprämien sowie in der Regel die Kostenbeteiligungen (Franchise und Selbstbehalt) zusammen. Wie Sie diese Werte richtig verwenden, erklärt die Übersicht Prämie der Krankenkasse in der Steuererklärung eintragen.

Wer kann die Steuerbescheinigung anfordern?

Anspruch auf die Bescheinigung hat jede versicherte Person beziehungsweise die prämienzahlende Person. Bei Familien wird das Dokument üblicherweise pro Police oder pro versicherte Person ausgestellt.

  • Versicherte Personen: für die eigene Grund- und Zusatzversicherung.
  • Prämienzahlende: Eltern für mitversicherte Kinder, sofern sie die Prämien tragen.
  • Bevollmächtigte: mit entsprechender Vollmacht, etwa bei Beistandschaften.

Massgebend ist immer die Police-Nummer und das betreffende Steuerjahr. Prüfen Sie, ob Sie eine separate Bescheinigung für die Zusatzversicherung benötigen.

Kanäle: online anfordern oder per Post

Die meisten Krankenversicherer stellen die Steuerbescheinigung automatisch zwischen Januar und Februar für das Vorjahr zu. Fehlt das Dokument, können Sie es auf mehreren Wegen anfordern:

  1. Kundenportal / App: Bescheinigung als PDF im Login-Bereich herunterladen (schnellster Weg).
  2. Online-Formular: Nachbestellung über die Website des Versicherers mit Police-Nummer und Steuerjahr.
  3. Telefon oder E-Mail: beim Kundendienst des Versicherers anfordern.
  4. Postweg: schriftliche Bestellung, falls kein Online-Zugang besteht.

Halten Sie Ihre Versichertennummer und die Police-Nummer bereit; damit lässt sich die Bestellung eindeutig zuordnen.

Kosten der Ausstellung

Die erstmalige Steuerbescheinigung für das jeweilige Steuerjahr ist bei den Krankenversicherern in der Regel kostenlos. Für Zweitausfertigungen oder Bescheinigungen weit zurückliegender Jahre kann je nach Versicherer eine kleine Gebühr anfallen.

LeistungKosten (Richtwert)
Erstausstellung laufendes Steuerjahrkostenlos
PDF-Download im Kundenportalkostenlos
Zweitausfertigung / ältere Jahremeist kostenlos, teils geringe Gebühr

Verbindlich sind immer die Konditionen Ihres Versicherers. Die genauen Angaben finden Sie in den Tarifunterlagen oder im Kundenportal.

Bearbeitungszeit und Zustellung

Ein PDF im Kundenportal steht meist sofort zur Verfügung. Bei einer Nachbestellung per Formular oder Post dauert die Zustellung üblicherweise einige Arbeitstage.

  • Download im Portal: sofort verfügbar.
  • Online-Nachbestellung: in der Regel wenige Arbeitstage.
  • Postversand: je nach Versicherer rund 3–5 Arbeitstage plus Versand.

Fordern Sie das Dokument rechtzeitig vor Ablauf der kantonalen Frist für die Steuererklärung an. Welche Beträge Sie danach übertragen, zeigt der Beitrag Franchise und Selbstbehalt in der Steuererklärung.

Offizielle Quellen

Verbindliche Auskünfte erteilen Ihr Krankenversicherer sowie die Steuerbehörden. Weiterführende Informationen bieten die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) sowie Ihre kantonale Steuerverwaltung. Diese Seite bietet eine praktische Orientierung ohne Gewähr; verbindlich ist die zuständige Behörde.

Häufige Fragen

Was steht in der Steuerbescheinigung der Krankenkasse?

Sie enthält die im Steuerjahr bezahlten Prämien für Grund- und Zusatzversicherung sowie in der Regel die Kostenbeteiligungen wie Franchise und Selbstbehalt. Diese Angaben verwenden Sie für Ihre Steuererklärung.

Wie erhalte ich die Steuerbescheinigung der Krankenkasse?

Die meisten Versicherer stellen sie automatisch anfangs Jahr für das Vorjahr zu. Fehlt das Dokument, laden Sie es im Kundenportal herunter oder fordern es per Online-Formular, Telefon oder Post an.

Kostet die Steuerbescheinigung etwas?

Die Erstausstellung für das laufende Steuerjahr ist in der Regel kostenlos. Für Zweitausfertigungen oder weit zurückliegende Jahre kann je nach Versicherer eine kleine Gebühr anfallen.

Wie lange dauert es, bis ich die Bescheinigung habe?

Im Kundenportal steht das PDF meist sofort bereit. Bei einer Bestellung per Formular oder Post dauert die Zustellung üblicherweise einige Arbeitstage, oft rund 3–5 Arbeitstage.

Brauche ich die Bescheinigung zwingend für die Steuererklärung?

Sie ist der offizielle Beleg für die bezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen. Zur korrekten und belegbaren Angabe in der Steuererklärung wird sie dringend empfohlen und kann von der Steuerbehörde verlangt werden.