Die Steuerbescheinigung der Krankenkasse ist der offizielle Beleg Ihres Krankenversicherers über die im Steuerjahr bezahlten Prämien und weitere relevante Angaben. Sie brauchen dieses Dokument, um Ihre Krankenkassenkosten korrekt in der Steuererklärung anzugeben. In den meisten Fällen erhalten Sie es automatisch, Sie können es aber auch jederzeit nachfordern.
Die Bescheinigung fasst pro Kalenderjahr die bezahlten Grundversicherungs- und Zusatzversicherungsprämien sowie in der Regel die Kostenbeteiligungen (Franchise und Selbstbehalt) zusammen. Wie Sie diese Werte richtig verwenden, erklärt die Übersicht Prämie der Krankenkasse in der Steuererklärung eintragen.
Wer kann die Steuerbescheinigung anfordern?
Anspruch auf die Bescheinigung hat jede versicherte Person beziehungsweise die prämienzahlende Person. Bei Familien wird das Dokument üblicherweise pro Police oder pro versicherte Person ausgestellt.
- Versicherte Personen: für die eigene Grund- und Zusatzversicherung.
- Prämienzahlende: Eltern für mitversicherte Kinder, sofern sie die Prämien tragen.
- Bevollmächtigte: mit entsprechender Vollmacht, etwa bei Beistandschaften.
Massgebend ist immer die Police-Nummer und das betreffende Steuerjahr. Prüfen Sie, ob Sie eine separate Bescheinigung für die Zusatzversicherung benötigen.
Kanäle: online anfordern oder per Post
Die meisten Krankenversicherer stellen die Steuerbescheinigung automatisch zwischen Januar und Februar für das Vorjahr zu. Fehlt das Dokument, können Sie es auf mehreren Wegen anfordern:
- Kundenportal / App: Bescheinigung als PDF im Login-Bereich herunterladen (schnellster Weg).
- Online-Formular: Nachbestellung über die Website des Versicherers mit Police-Nummer und Steuerjahr.
- Telefon oder E-Mail: beim Kundendienst des Versicherers anfordern.
- Postweg: schriftliche Bestellung, falls kein Online-Zugang besteht.
Halten Sie Ihre Versichertennummer und die Police-Nummer bereit; damit lässt sich die Bestellung eindeutig zuordnen.
Kosten der Ausstellung
Die erstmalige Steuerbescheinigung für das jeweilige Steuerjahr ist bei den Krankenversicherern in der Regel kostenlos. Für Zweitausfertigungen oder Bescheinigungen weit zurückliegender Jahre kann je nach Versicherer eine kleine Gebühr anfallen.
| Leistung | Kosten (Richtwert) |
|---|---|
| Erstausstellung laufendes Steuerjahr | kostenlos |
| PDF-Download im Kundenportal | kostenlos |
| Zweitausfertigung / ältere Jahre | meist kostenlos, teils geringe Gebühr |
Verbindlich sind immer die Konditionen Ihres Versicherers. Die genauen Angaben finden Sie in den Tarifunterlagen oder im Kundenportal.
Bearbeitungszeit und Zustellung
Ein PDF im Kundenportal steht meist sofort zur Verfügung. Bei einer Nachbestellung per Formular oder Post dauert die Zustellung üblicherweise einige Arbeitstage.
- Download im Portal: sofort verfügbar.
- Online-Nachbestellung: in der Regel wenige Arbeitstage.
- Postversand: je nach Versicherer rund 3–5 Arbeitstage plus Versand.
Fordern Sie das Dokument rechtzeitig vor Ablauf der kantonalen Frist für die Steuererklärung an. Welche Beträge Sie danach übertragen, zeigt der Beitrag Franchise und Selbstbehalt in der Steuererklärung.
Offizielle Quellen
Verbindliche Auskünfte erteilen Ihr Krankenversicherer sowie die Steuerbehörden. Weiterführende Informationen bieten die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) sowie Ihre kantonale Steuerverwaltung. Diese Seite bietet eine praktische Orientierung ohne Gewähr; verbindlich ist die zuständige Behörde.