Ja, Prämien der Zusatzversicherung sind in der Steuererklärung grundsätzlich abziehbar – allerdings nicht separat, sondern zusammen mit den übrigen Versicherungsprämien über den kantonalen Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparzinsen. Weil dieser Abzug gedeckelt ist, wirkt sich die Zusatzversicherung steuerlich nur so weit aus, wie der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
Zusatzversicherungen (etwa für Spital, Zahn, Alternativmedizin oder Brille) sind freiwillige Ergänzungen zur obligatorischen Grundversicherung. Wie der Prämienabzug allgemein funktioniert, zeigt die Übersicht Prämie der Krankenkasse in der Steuererklärung eintragen.
Wie der Abzug funktioniert
In der Schweiz gibt es keinen unbegrenzten Abzug für Krankenkassenprämien. Grund- und Zusatzversicherung fliessen gemeinsam in den Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen. Dieser Höchstbetrag umfasst zusätzlich Unfall- und Lebensversicherungsprämien sowie bestimmte Sparzinsen.
Abgezogen wird stets der niedrigere Betrag: entweder Ihre tatsächlich bezahlten Prämien oder der kantonale Höchstbetrag. Wer den Höchstbetrag bereits mit der Grundversicherung ausschöpft, kann die Zusatzversicherung faktisch nicht mehr zusätzlich absetzen.
Wichtige Regeln im Überblick
Beim Eintragen der Zusatzversicherung sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Gleicher Abzug: Zusatzversicherung wird nicht separat, sondern im selben Feld wie die übrigen Versicherungsprämien erfasst.
- Kantonale Grenzen: Der Höchstbetrag richtet sich nach Zivilstand, Kanton und teils danach, ob Sie in die Säule 3a einzahlen.
- Prämienverbilligung: Eine erhaltene Verbilligung (IPV) mindert den anrechenbaren Betrag.
- Krankheitskosten getrennt: Franchise und Selbstbehalt gehören nicht hierher, sondern zu den Krankheitskosten.
Beträge und kantonale Unterschiede
Die Höchstbeträge unterscheiden sich stark von Kanton zu Kanton und werden regelmässig angepasst. Massgebend ist immer das amtliche Formular beziehungsweise die Wegleitung der jeweiligen Steuerperiode Ihres Wohnkantons.
Konkrete kantonale Beträge finden Sie zum Beispiel in den Anleitungen Krankenkassenprämien abziehen im Kanton Zürich und Krankenkassenprämien abziehen im Kanton Aargau.
Beispiel
Eine alleinstehende Person zahlt jährlich CHF 3'600 für die Grundversicherung und CHF 1'200 für eine Zusatzversicherung, also CHF 4'800 an Prämien. Liegt der kantonale Höchstbetrag bei CHF 2'900, wird nur dieser Betrag abgezogen – die Zusatzversicherung bringt in diesem Fall keinen zusätzlichen Steuervorteil, weil der Deckel bereits durch die Grundversicherung erreicht ist.
Ist der Höchstbetrag dagegen noch nicht ausgeschöpft, erhöht die Zusatzversicherung den anrechenbaren Betrag bis zur kantonalen Obergrenze.
Offizielle Quellen
Verbindlich sind die Wegleitung und die Auskünfte Ihrer kantonalen Steuerverwaltung. Weiterführende Informationen zum Bund bietet die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Diese Seite bietet eine praktische Orientierung ohne Gewähr; verbindlich ist die zuständige Behörde.