Einen Strafregisterauszug bestellen Sie in der Schweiz am einfachsten online beim Bundesamt für Justiz oder am Schalter einer Poststelle. Der sogenannte Privatauszug zeigt allfällige strafrechtliche Verurteilungen und wird häufig von Arbeitgebern verlangt. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie den Auszug bestellen, was er kostet und worin sich Privat- und Sonderprivatauszug unterscheiden.
Was ist ein Strafregisterauszug?
Der Strafregisterauszug – meist als Privatauszug bezeichnet – gibt Auskunft über strafrechtliche Verurteilungen einer Person. Er enthält Urteile wegen Verbrechen und Vergehen von Erwachsenen bis zum Ablauf der gesetzlich festgelegten Fristen. Arbeitgeber verlangen ihn häufig bei einer Anstellung. Wichtig: Jede Person darf ausschliesslich einen Auszug für sich selbst bestellen; ein Auszug über eine andere Person ist nicht möglich.
Strafregisterauszug online bestellen
Den Auszug erhalten Sie ausschliesslich über offizielle Kanäle zum gesetzlich festgelegten Preis. Vorsicht: Es gibt betrügerische Internetseiten, die vorgeben, Auszüge zu vermitteln. Bestellen Sie deshalb nur über die folgenden Wege:
- Online beim Bundesamt für Justiz: über das offizielle Portal, mit Bezahlung per Debit-, Kredit- oder PostFinance-Karte.
- Am Postschalter: in einer teilnehmenden Filiale der Post, Bezahlung bar oder per Karte.
Für die Online-Bestellung benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument zur Identifikation. Den fertigen Auszug erhalten Sie anschliessend per Post nach Hause.
Privatauszug bestellen: Ablauf Schritt für Schritt
So gehen Sie beim Online-Bestellen des Privatauszugs vor:
- Das offizielle Portal des Bundesamts für Justiz aufrufen und den Privatauszug wählen.
- Persönliche Daten erfassen und mit einem gültigen Ausweis identifizieren.
- Bezahlung online per Karte vornehmen.
- Den Auszug per Post entgegennehmen – rechnen Sie mit einigen Arbeitstagen bis zur Zustellung.
Auf Wunsch kann der Auszug amtlich beglaubigt werden. Digital signierte Auszüge können hingegen nicht beglaubigt werden.
Strafregisterauszug Kosten
Die Gebühren sind national einheitlich festgelegt.
| Leistung | Kosten |
|---|---|
| Privatauszug (online, Bundesamt für Justiz) | CHF 17.– |
| Sonderprivatauszug | CHF 17.– |
| Beglaubigung (optional) | + CHF 20.– |
Bei der Bestellung am Postschalter können abweichende Gebühren anfallen; im Zweifelsfall gibt die Website der Post Auskunft, ob Ihre Filiale Bestellungen entgegennimmt.
Sonderprivatauszug: für Tätigkeiten mit Schutzbefohlenen
Der Sonderprivatauszug wird für berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen verlangt. Er zeigt nur Verurteilungen, aufgrund derer ein Berufs-, Tätigkeits- oder Kontaktverbot besteht. Für die Bestellung ist eine schriftliche und unterschriebene Bestätigung des Arbeitgebers beziehungsweise der Organisation nötig, welche die Tätigkeit belegt.
Offizielle Quellen
- ch.ch – Strafregisterauszug
- Bundesamt für Justiz – Bestellung Strafregisterauszug
- Die Post – Strafregisterauszug am Schalter
Weiterführende Informationen
Einen Überblick über weitere Dokumente bietet unsere Rubrik Dokumente und Register. Benötigen Sie amtliche Personendokumente, hilft die Anleitung zum Geburtsurkunde bestellen in der Schweiz. Wie ein anderer amtlicher Registereintrag funktioniert, erklärt der Beitrag Verlustschein in der Schweiz erklärt.