Kurzantwort: Zwischenverdienst ist während der Arbeitslosigkeit grundsätzlich möglich, muss aber gemeldet werden und wird bei der Berechnung der Taggelder berücksichtigt. Ob und wie stark sich der Verdienst auf Ihre Leistungen auswirkt, hängt vom erzielten Einkommen, vom versicherten Verdienst und von der konkreten Prüfung durch die Arbeitslosenkasse ab.
Was unter Zwischenverdienst zu verstehen ist
Als Zwischenverdienst gilt Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, das Sie während des Bezugs von Arbeitslosentaggeldern erzielen. Das kann ein kurzfristiger Einsatz, eine Teilzeitbeschäftigung oder eine befristete Arbeit sein. Entscheidend ist, dass der Verdienst nicht einfach folgenlos bleibt, sondern bei der laufenden Leistungsprüfung berücksichtigt wird.
Wie Zwischenverdienst auf die Taggelder wirkt
Die Arbeitslosenkasse prüft, wie hoch der Zwischenverdienst ist und wie er im Verhältnis zu Ihrem versicherten Verdienst angerechnet wird. Je nach Situation kann sich das auf die Höhe der Taggelder auswirken. Für eine erste Orientierung hilft auch der Beitrag Arbeitslosengeld berechnen.
Was Sie unbedingt melden müssen
Jeder Zwischenverdienst sollte rechtzeitig gemeldet werden. Das betrifft sowohl regelmässige Einsätze als auch kurzfristige Arbeiten. Massgebend sind dabei die Vorgaben des RAV und der Arbeitslosenkasse. Wenn Sie noch nicht angemeldet sind oder die nächsten Schritte klären möchten, hilft die Anleitung zur RAV-Anmeldung in der Schweiz.
Typische Situationen in der Praxis
- Kleine oder gelegentliche Einsätze: Auch einzelne Arbeitstage oder Nebenverdienste müssen gemeldet werden.
- Regelmässige Teilzeitarbeit: Diese kann die Höhe der Taggelder spürbar beeinflussen.
- Befristete Einsätze: Auch vorübergehende Beschäftigungen werden bei der laufenden Prüfung berücksichtigt.
Wenn Sie zusätzlich wissen möchten, wie sich Unterbrüche oder Sanktionen auswirken können, hilft auch der Überblick Was sind Einstelltage. Für die Anzahl möglicher Leistungstage kann zudem Wie viele Taggelder bekommt man? nützlich sein.
Welche Unterlagen wichtig sind
Bewahren Sie Lohnabrechnungen, Einsatzbestätigungen und weitere Nachweise zum Zwischenverdienst sorgfältig auf. Diese Unterlagen werden oft benötigt, damit die Arbeitslosenkasse die Anrechnung korrekt vornehmen kann. Häufig genutzte Unterlagen finden Sie auch beim Formular Arbeitslosengeld.
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Sie bereits während der Arbeitslosigkeit arbeiten oder einen Einsatz planen, melden Sie dies frühzeitig dem RAV beziehungsweise Ihrer Arbeitslosenkasse. So vermeiden Sie Rückfragen, Verzögerungen oder spätere Korrekturen. Bei Unsicherheit ist es besser, einen Verdienst zu früh als zu spät zu melden.
Offizielle Orientierung
Für die allgemeinen Regeln und offiziellen Hinweise ist arbeit.swiss die wichtigste Anlaufstelle. Verbindlich für Ihren Fall bleiben jedoch die Angaben Ihrer Arbeitslosenkasse und die Vorgaben des zuständigen RAV.
Wichtig: Zwischenverdienst ist nicht verboten, aber er verändert oft die Berechnung der Leistungen. Wenn Sie angrenzende Fragen vertiefen möchten, können auch Arbeitslosengeld bei Krankheit oder Unfall und Arbeitslosengeld bei Selbstkündigung hilfreich sein.