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Arbeitgeberbescheinigung Arbeitslosengeld: Formular & Ausfüllen

Arbeitgeberbescheinigung fürs Arbeitslosengeld: welches Formular gilt, wie es ausgefüllt und wo es eingereicht wird – inklusive Neuerungen ab Oktober 2025.

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Wichtige Informationen

  • Offizielle Bezeichnung: Arbeitgeberbescheinigung für Arbeitslosengeld
  • Geltungsbereich: Schweiz
  • Zuständige Stelle: Ausgestellt durch den bisherigen Arbeitgeber (Personalabteilung/Geschäftsleitung)
  • Beantragung / Einreichung: Vom Arbeitgeber direkt an die Arbeitslosenkasse/RAV; Einreichung meist elektronisch oder per Post, je nach Kasse

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung (durch Arbeitgeber)
  • Arbeitsvertrag oder Kopie
  • Letzte Lohnabrechnungen oder Lohnnachweis
  • Nachweis über Arbeitszeit/Pensum

Die Arbeitgeberbescheinigung für das Arbeitslosengeld ist eines der wichtigsten Dokumente, das Sie für Ihren Antrag auf Arbeitslosenentschädigung (ALE) bei der Arbeitslosenkasse einreichen müssen. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die Bescheinigung ist, welches aktuelle Formular gilt, wie sie ausgefüllt wird und worauf Sie ab Oktober 2025 achten müssen.

Was ist die Arbeitgeberbescheinigung fürs Arbeitslosengeld?

Die Arbeitgeberbescheinigung ist ein amtliches Formular der Arbeitslosenversicherung, mit dem Ihr bisheriger Arbeitgeber die für die Berechnung der Arbeitslosenentschädigung nötigen Angaben bestätigt. Dazu gehören insbesondere die Dauer des Arbeitsverhältnisses, der versicherte Verdienst der letzten Monate, der Kündigungsgrund sowie Angaben zu allfälligen Sonderzahlungen. Die Arbeitslosenkasse benötigt die Arbeitgeberbescheinigungen der letzten zwei Jahre, um Ihren Anspruch und die Höhe der Taggelder korrekt festzulegen.

Arbeitgeberbescheinigung ALV: das richtige Formular

Für Arbeitsverhältnisse in der Schweiz verwenden Sie das Formular Arbeitgeberbescheinigung Nr. 10006d. Wichtig: Seit Oktober 2025 gelten im Rahmen des neuen Auszahlungssystems ASAL 2.0 überarbeitete Formulare mit QR-Code. Die bisher verwendeten Formulare können ab Januar 2026 von den Arbeitslosenkassen nicht mehr berücksichtigt werden. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Arbeitgeber ausschliesslich die aktuelle Version verwendet:

  • Schweizer Arbeitsverhältnisse: Formular Arbeitgeberbescheinigung 10006d von arbeit.swiss.
  • EU-/EFTA-Tätigkeiten: die «Arbeitgeberbescheinigung international», die nicht auf ASAL 2.0 umgestellt wurde und weiterhin im bisherigen Prozess verwendet wird.

Arbeitgeberbescheinigung ausfüllen

Das Formular füllt in der Regel Ihr Arbeitgeber aus. Damit es reibungslos verarbeitet werden kann, sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  1. Immer das aktuelle Formular mit QR-Code verwenden und die PDF-Datei zuerst lokal speichern, dann öffnen und ausfüllen.
  2. Angaben zur versicherten Person, Beschäftigungsdauer und versichertem Lohn vollständig und leserlich eintragen.
  3. Kündigungsgrund und Kündigungsfristen korrekt angeben, da diese den Anspruchsbeginn beeinflussen.
  4. Das unterschriebene Formular an Sie zurückgeben, damit Sie es Ihrem Antrag beilegen können.

Ist Ihr Arbeitgeber nicht mehr erreichbar oder verweigert die Ausstellung, wenden Sie sich an Ihre Arbeitslosenkasse – sie kann die Angaben auf anderem Weg einholen.

Arbeitgeberbescheinigung einreichen

Die Arbeitgeberbescheinigung reichen Sie zusammen mit dem «Antrag auf Arbeitslosenentschädigung» und den weiteren Unterlagen bei Ihrer Arbeitslosenkasse ein. Reichen Sie die Bescheinigungen der letzten zwei Jahre ein. Vorher müssen Sie sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) als stellensuchend anmelden – online über arbeit.swiss / Job-Room oder persönlich.

Offizielle Quellen

Weiterführende Informationen

Einen Überblick über den ganzen Ablauf bietet unsere Seite zu Arbeitslosigkeit und RAV. Wie Sie sich korrekt anmelden, zeigt die Anleitung zur RAV-Anmeldung in der Schweiz. Wie hoch Ihre Taggelder ausfallen, berechnen Sie mit unserer Hilfe zum Arbeitslosengeld berechnen. Nehmen Sie während der Arbeitslosigkeit eine Teilzeitstelle an, ist der Beitrag zum Zwischenverdienst relevant.

Häufige Fragen

Welches Formular ist die Arbeitgeberbescheinigung fürs Arbeitslosengeld?

Für Schweizer Arbeitsverhältnisse ist es das Formular Arbeitgeberbescheinigung Nr. 10006d von arbeit.swiss. Seit Oktober 2025 gelten überarbeitete Formulare mit QR-Code; ältere Versionen werden ab Januar 2026 nicht mehr akzeptiert.

Wer füllt die Arbeitgeberbescheinigung aus?

Die Bescheinigung füllt Ihr bisheriger Arbeitgeber aus. Er bestätigt darin unter anderem die Beschäftigungsdauer, den versicherten Lohn und den Kündigungsgrund und gibt Ihnen das unterschriebene Formular zurück.

Wie viele Arbeitgeberbescheinigungen muss ich einreichen?

Die Arbeitslosenkasse benötigt die Arbeitgeberbescheinigungen der letzten zwei Jahre, um Ihren Anspruch und die Höhe der Taggelder zu berechnen.

Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber die Bescheinigung nicht ausstellt?

Wenden Sie sich an Ihre Arbeitslosenkasse. Ist der Arbeitgeber nicht erreichbar oder verweigert die Ausstellung, kann die Kasse die nötigen Angaben auf anderem Weg einholen.

Wo reiche ich die Arbeitgeberbescheinigung ein?

Sie reichen die Bescheinigung zusammen mit dem Antrag auf Arbeitslosenentschädigung und den weiteren Unterlagen bei Ihrer Arbeitslosenkasse ein, nachdem Sie sich beim RAV als stellensuchend angemeldet haben.